In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu benötigen wir den Aufstellort und die PLZ.
Die Personenwaagen können im Gesundheitswesen und in Arztpraxen eingesetzt werden.
Mit dem Längenmaß kann die Größe von Patienten bis zu 2m ermittelt werden.
Anzeigegerät mit hinterleuchteten LCD-Display, Netz- oder Akkubetrieb.
Die Personenwaagen werden als Zweibereichswaagen angeboten, mit Längenmaß (Anzeige installiert auf einem Stativ).