In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu benötigen wir den Aufstellort und die PLZ.
Die Personenwaagen können im Gesundheitswesen und in Arztpraxen eingesetzt werden.
Das Anzeigegerät mit hinterleuchteten LCD Display, Netz- oder Akkubetrieb.
Die Personenwaagen werden als Zweichbereichswaagen angeboten.